§ 20 – Haftung
| (1) | Der Verein haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Unfälle, Verluste, Beschädigungen oder Diebstähle bei der Durchführung von sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen. |
| (2) | Ausgeschlossen bleibt auch die Haftung auf Fahrten und Wegen zu oder von sportlichen Veranstaltungen sowie vereinseigenen oder überlassenen Räumen. |
| (3) | Es gelten die Versicherung des Landessportbundes sowie weitere abgeschlossenen Versicherungen. |