§ 21 – Vermögen des Sportvereins
| Für sämtliche Verbindlichkeiten haftet ausschließlich das Vereinsvermögen, welches aus dem Kassen- und Bankbestand, dem Vermögen der Abteilungen und sämtlichem vereinseigenen Inventar besteht. |
| Für sämtliche Verbindlichkeiten haftet ausschließlich das Vereinsvermögen, welches aus dem Kassen- und Bankbestand, dem Vermögen der Abteilungen und sämtlichem vereinseigenen Inventar besteht. |