§ 23 – Inkrafttreten
| Die Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 30.06.2021 beschlossen worden und tritt am Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. |
| Die Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 30.06.2021 beschlossen worden und tritt am Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. |