§ 7 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
| (1) | Alle Mitglieder des Vereins, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen in Mitgliederversammlungen als Delegierte uneingeschränktes Stimmrecht. Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind wählbar zu einem Amt. |
| (2) | Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen des Vereinszwecks, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. |
| (3) | Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich satzungsgemäß zu verhalten, die Vereinsordnungen zu befolgen sowie rücksichtsvoll und kameradschaftlich miteinander umzugehen. |
| (4) | Jedes Mitglied hat die Pflicht, im Interesse des Vereins zu handeln sowie im Rahmen seiner Möglichkeiten das Vereinsleben zu fördern. |
| (5) | Die Mitglieder sind verpflichtet, Aufnahmegebühren und Beiträgen zu entrichten. |